Der Vorstand: 2020/2022
e-Mail: kgvamforst@web.de
Rolle | Name | Garten Nr. |
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Vorsitzender | Kai Lieser | 69 |
Stellv. Vorsitzende | Paulina Bauer | 74 |
Geschäftsführer | Sanja Schmidt | 8 |
1. Arbeitseinsatzleiter | Markus Eckstein | |
2. Arbeitseinsatzleiter | Marcel Garbe | 64 |
Verwalter Vereinsheim | Lothar Lieser | 105 |
Ehrenmitglieder des Vereins: |
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Karl Weidner |
Horst Fordey |
Sie möchten sich gerne dem Verein Kleingärtnerverein “Am Forst” e.V. anschließen und Mitglied werden? Nachfolgend die Einzelheiten, wie Sie eine Mitgliedschaft bei uns erwerben können.Der Antrag auf Mitgliedschaft ist grundsätzlich schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen. Bei der Vorstandssitzung wird dann über die Aufnahme entschieden. Fertige Antragsformulare können auch gerne angefordert werden beim 1.Vorsitzenden. (siehe oben)
Sie können beim Verein Kleingärtnerverein “Am Forst” e.V. in zweierlei Hinsicht Mitglied werden:
Zum einen, dass Ihr Wohnsitz in Viernheim ist, dass Sie bei uns eine Mitgliedschaft ohne Pachtvertrag erwerben. Hiermit unterstützen Sie unseren Verein finanziell und können aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber auch das Vereinsleben mitgestalten.
Zum anderen mit der Absicht, einen Kleingarten zu erwerben. Dazu ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Sobald ein Garten neu zu verpachten ist, werden die Interessenten von unserer Seite benachrichtigt. Über die Vergabe des Gartens entscheidet der Vorstand.
Die Höhe der Abstandszahlung richtet sich nach Größe und Zustand des Gartens und der Laube. Der Preis wird durch externe Bewerter, so genannte “Wertermittler”, des Vereins ermittelt. Falls Sie den Garten später wieder aufgeben sollten, erhalten Sie einen durch erneute Bewertung ermittelten Preis vom Nachpächter.
Der Jahresbeitrag beträgt z. Zt. 20,45 € plus einer Aufnahmegebühr von 10,25 €. Bei einer Gartenvergabe wird die Mitgliedschaft ohne Pachtvertrag in eine Mitgliedschaft mit Pachtvertrag umgewandelt. Hier sind dann die Beiträge für Pacht, Wasserverbrauch, Kreisverbandsumlagen und evtl. Laubenversicherung fällig.
Beim Zustandekommen eines Pachtvertrages ist beim Kleingartenverein ein Kulturbeitrag von 76,60 €, als einmaliger Betrag zu entrichten.
Gemeinschaftsarbeiten
- Auf jeden Garten entfallen 10 Arbeitsstunden.
- Rentner (ab 65 J.) erbringen 5 Arbeitsstunden.
- Verteilung der Arbeitsstunden werden durch den Arbeitseinsatzleiter vorgenommen.
- Nicht abgeleistete Stunden werden mit 15,00 € in Rechnung gestellt.
- Der Vorstand setzt voraus, dass die Arbeiten sorgsam und ordnungsgemäß ausgeführt werden.
- Für die Gemeinschaft wichtige Ereignisse oder Maßnahmen werden vom Vorstand rechtzeitig in den Schaukästen und jetzt auch auf dieser Internetseite bekannt gegeben
Ruhezeiten
Die Vorschriften gelten von 1. April bis 30. September.
Ruhezeiten von 13.00h – 15.00h und ab 20.00h bis 7.00h bis zum folgenden Werktag.
Samstags von 13.00h – 15.00h und ab 18.00h bis zum folgenden Werktag.
An Sonn.- und Feiertagen ist grundsätzlich Ruhe einzuhalten.
Vom 01. Oktober bis 31.März sind die Ruhezeiten vereinsintern aufgehoben.
Die Haupttore sollen bei Eintritt der Dunkelheit und im Winter auch tagsüber abgeschlossen sein.
Die Hälfte der Hauptwege und die Hecken in den Stichwegen gehören zu den Gärten und müssen mit sauber gehalten werden.